Gesetze / Bodenschätzungsgesetz
BodSchätzG§ 16 Aufgaben anderer Behörden
Stand: 10.06.2019
Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 16 BodSchätzG →
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